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Allgemeine Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) der The Zipper Hotel & Apartments GmbH

Folgende AGB gelten für die The Zipper Hotel & Apartments GmbH (The Zipper).

§1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren damit verbundenen Leistungen und Lieferungen von The Zipper, die Überlassung von möblierten Serviced Apartments für einen auf maximal sechs Monate begrenzten Zeitraum in Verbindung mit obligatorischen und zusätzlich optionalen Serviceleistungen, die auf die Nutzung der Serviced Apartments bezogen sind.
  2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Die AGB gelten für alle Leistungen, die über das eigene Buchungssystem auf 
    www.the-zipper.com, Partner und von uns beauftragte Vermittler (wie Online-Buchungsplattformen) gebucht wurden.

§2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch The Zipper zustande, wenn The Zipper diesen mit einer Buchungsbestätigung in Textform innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Buchung des Gastes bestätigt. Dadurch werden die Geschäftsbedingungen und Hausordnung anerkannt und spätestens mit Unterschrift des Meldescheins bestätigt. 
  2. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung des Gastes keine Bestätigung, kommt kein Vertrag zustande. 
  3. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt (Kontingentvertrag oder auch Gruppenbuchung), haftet er The Zipper gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern The Zipper eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Dritte wird dann Vertragspartner.
  4. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eines oder mehrerer Buchungsvorgänge mehr als neun Zimmer pro Nacht gebucht werden, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über „www.the-zipper.com“, über Mittler (z.B. sog. Online-Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.
  5. Alle Ansprüche gegen The Zipper verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig innerhalb fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf berechtigtem Rücktritt von The Zipper beruhen.

§3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern, Serviced Apartments und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Bankette und sonstige Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von The Zipper. The Zipper ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
  2. The Zipper ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hierbei steht es dem Betrieb frei, für bestimme Termine branchenübliche Beschränkungen wie Mindestaufenthalte, Vorauszahlungen und Buchungsgarantien zu definieren.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von The Zipper zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von The Zipper an Dritte.
  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anheben. Unterschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, so wird die Veränderung des Mehrwertsteuersatzes zu Lasten des Kunden weiterbelastet, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Nicht enthalten und daher separat berechnet, werden ggf. lokale Abgaben wie z.B. City Tax und Kurtaxe, auch wenn diese nach dem Buchungsdatum anfallen.
  5. Die Preise können von The Zipper ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung von The Zipper oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und The Zipper dem zustimmt.
  6. Rechnungen von The Zipper ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. The Zipper ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist The Zipper berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. The Zipper bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. The Zipper ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung und Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Es steht dem Betrieb ferner frei, angegebene Kreditkarten umgehend auf ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung vorzunehmen.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von The Zipper aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.

§4. Veranstaltungen

  1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch The Zipper zu ermöglichen, hat der Vertragspartner The Zipper die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn The Zipper dem schriftlich zustimmt. Stimmt The Zipper nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt The Zipper zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
  2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist The Zipper berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von The Zipper und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen von The Zipper für den Vertragspartner zumutbar sind.
  4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann The Zipper pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde 50,00 € zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet The Zipper gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammen- hang mit der Veranstaltung.
  5. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
  6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. The Zipper kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit The Zipper abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat The Zipper das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung einge- brachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen. 
  8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens The Zipper nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners. 
  9. Störungen oder Defekte an von The Zipper zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies The Zipper möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten. 
  10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie The Zipper belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht The Zipper frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen von The Zipper gehen zu Lasten des Vertragspartners. 
  11. Beschafft The Zipper für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt The Zipper im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt The Zipper von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung von The Zipper wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen. 
  12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. 
  13. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von The Zipper. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat The Zipper das Recht, die Veranstaltung abzusagen. 
  14. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels. 
  15. Sämtliche Bedingungen über Zimmernutzung sind für Veranstaltungen sinngemäß anzuwenden, es sei denn für Veranstaltungen sind in Paragraph 4 speziellere Regelungen enthalten.

§5. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebs (No Show)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von The Zipper. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von The Zipper zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen The Zipper und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien oder nur teilweise berechneten Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des The Zipper auszulösen. Die Bedingungen sind bereits im Buchungsprozess im Warenkorb erkennbar. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber The Zipper ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Apartments hat The Zipper die Einnahmen aus der Weitervergabe der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Bei einer Verkürzung des Aufenthaltes, behält sich The Zipper vor, die Rate entsprechend der tatsächlich in Anspruch genommenen Übernachtungen anzupassen. Mögliche Mehrkosten sind zusätzlich zur vereinbarten Gebühr für die Stornierung zu zahlen.
  5. The Zipper steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die mietweise Überlassung der Apartments zu bezahlen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass The Zipper kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§6. Rücktritt von The Zipper

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist The Zipper in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage von The Zipper auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von The Zipper gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist The Zipper ebenfalls zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrags berechtigt.
  3. Ferner ist The Zipper berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. Höhere Gewalt, Pandemien oder andere von The Zipper nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    2. Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden,
    3. The Zipper begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme von The Zipper den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von The Zipper in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich von The Zipper zuzurechnen ist,
    4. ein Verstoß gegen oben genannten § 1.2 vorliegt.
  4. The Zipper hat den Kunden und den Gast von der Ausübung des Rücktritts-/Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt von The Zipper entsteht kein Anspruch des Kunden und des Gastes auf Schadensersatz.

§7. Apartmentbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer und Apartments, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag gemeinsam vereinbart.
  2. Gebuchte Zimmer und Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat The Zipper das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer und Apartments von The Zipper spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann The Zipper aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht frei, nachzuweisen, dass The Zipper kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so kann dies mit einer Gebühr von 40,00€ berechnet werden. Sollte durch den Verlust des Schlüssels oder der Schlüsselkarte bzw. durch das Aussperren aus dem Zimmer der Einsatz des Sicherheitsdienstes notwendig werden, behält sich The Zipper vor, dem Vertragspartner entstehende pauschal Kosten in Höhe von 50,00€ pro Einsatz in Rechnung zu stellen.
  4. Im gesamten Gebäude inklusive der Zimmer und Apartments ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Verstoß wird dem Gast eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 250,00€ in Rechnung gestellt. Sollten The Zipper weitere Schadenskosten (bspw. Feuerwehreinsatz, zerstörtes Mobiliar o.ä.) entstehen, werden diese dem Gast weiterbelastet.
  5. Der Gast ist dazu verpflichtet, vorab online, spätestens jedoch bei Anreise in Form eines Meldescheins alle gemäß Bundesmeldegesetz relevanten persönlichen Daten wahrheitsgemäß mitzuteilen und auf Nachfrage nachzuweisen.

§8. Haftung

  1. The Zipper haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn The Zipper die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ebenso sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung von The Zipper beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von The Zipper beruhen. Einer Pflichtverletzung von The Zipper steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllers gleich.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet The Zipper dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung The Zipper Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung von The Zipper gelten vorstehende § 1 Punkte 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder und Fahrräder und deren Inhalte haftet The Zipper nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende § 1 Punkte 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. The Zipper haftet für alle Schäden, die der Gast selbst, dessen Mitarbeiter oder seine Besucher im The Zipper oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht hat. Entsprechende Schäden müssen The Zipper unverzüglich mitgeteilt werden, wobei es The Zipper freisteht, den Schadensersatz pauschal zu berechnen.
  5. Bei vermittelten Leistungen (keine Pauschalreise) haftet The Zipper nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
  6. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten.
  7. Soweit The Zipper für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt dieser im Namen und auf Rechnung des Gastes; der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt The Zipper von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
  8. Mit der Reservierung eines Apartments kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche, wie bspw. Lobby, Community Space, Fitness und Sauna Bereich, o.ä. kostenfrei nutzen. The Zipper behält sich das Recht vor, diese öffentlichen Bereiche ohne Vorankündigung kurzfristig zu sperren. In einem Falle der Nicht-Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Kosten für die Übernachtungsleistung. Die öffentlichen Bereiche gelten demzufolge nicht als Bestandteil des Leistungsumfangs.
  9. Die Haftung von The Zipper, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von The Zipper für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von The Zipper, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von The Zipper für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von The Zipper ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von The Zipper.

§9. Pflichten des Gastes

  1. Der Gast ist verpflichtet, gesetzliche Meldebestimmungen persönlich zu erfüllen. Er ist ferner verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person in von uns vorgehaltenen Meldeformularen zu machen und sich auf Verlangen durch Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen. Dieser wird bspw. beim digitalen Check-in mittels Uploads eines Fotos des Ausweises abgefragt.
  2. Die Belegung des Apartments mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Dies gilt insbesondere auch für die Gewährung von Übernachtungsmöglichkeiten an Dritte, auch wenn diese unentgeltlich erfolgt.
  3. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
  4. Der Gast ist nicht berechtigt, seinen Zugangscode an Dritte weiterzugeben. Er hat diesen sorgfältig vor Kenntnisnahme Dritter aufzubewahren und zu sichern. 
  5. Die Haltung von Tieren bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung in Textform. Hierfür können zusätzliche Kosten für beispielsweise Reinigung anfallen.
  6. Bei Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes bei Apartmentbuchungen ist bis 14 Tage vor Vertragsende eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Gastes stellt verbotene Eigenmacht dar. The Zipper berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
  7. The Zipper ist berechtigt, die Zimmer sowie Apartments während des Aufenthalts des Gastes zu gewöhnlichen Tageszeiten zum Zwecke der Reinigung und Instandhaltung der Räumlichkeiten zu betreten.
  8. Der Gast hat selbst zu prüfen, ob für den Aufenthalt des Gastes in einem Apartment eine einwohnermelderechtliche Pflicht zur Meldung besteht. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass – sofern der Gast für den Zeitraum des Aufenthaltes in einem Apartment eine einwohnermelderechtliche Anmeldung vornimmt – der Gast gegebenenfalls Gebühren, insbesondere Rundfunkgebühren für das Apartment gegenüber der erhebenden Stelle zu entrichten hat.
  9. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. The Zipper übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

 

§10. Schlussbestimmung

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für The Zipper bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast oder Bucher sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz von The Zipper
  3. The Zipper behält sich das Recht vor, Gäste oder Besucher des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn Gäste den Weisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von The Zipper keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste und Besucher belästigen oder gefährden.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von The Zipper. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von The Zipper.
  5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand Juli 2023